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Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schlünder & Partner in Hamm!
Mit 14 Rechtsanwälten beraten und vertreten wir unsere Mandanten aus verschiedenen Branchen auf allen wichtigen Rechtsgebieten bundesweit.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten uns Ihnen auf den nächsten Seiten vorstellen.
Der neueste Beitrag aus unserer Rubrik "Praxis aktuell":
Versicherungsrecht
Klagen, die ein Versicherungsnehmer (VN) gegen seine Versicherung richtete, waren in der Vergangenheit grundsätzlich bei dem Gericht anhängig zu machen, an dessen Sitz die Versicherung Ihren Sitz hatte. Ferner bestand die Möglichkeit, die Klage bei dem Gericht einzureichen, in dessen Bezirk der Agent, der den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen hatte, seinen Sitz hatte - allerdigns nur, wenn der Vertrag unter Beteiligung eines Versicherungsagenten zustande gekommen war. Das zum 01.01.2008 in Kraft getretene neue Versicherungsvertragsgesetz (im Folgenden: VVG-2008)ermöglicht es dem VN, nunmehr "Klagen aus dem Versicherugnsvertrag oder der Versicherungsvermittlung" bei dem Gericht anhängig zu machen, an dem der VN zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Das OLG Saarbrücken stellt hierzu klar, dass diese Regelung generell für alle Klagen ab dem 01.01.2008 gilt, egal, wann der Vertrag abgeschlossen wurde oder wann der Versicherungsfall eingetreten ist.
[Artikel vom 24.10.2008]
Einzelheiten hierzu von RA Norbert Elfert (Fachanwalt für Versicherugnsrecht)
Dr. Schlünder & Partner GbR - Rechtsanwälte
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